Quelle: 1780 Oesfeld, K. L. von
Topographische Beschreibung des Herzogthums Magdeburg und der Grafschaft Mansfeld Magdeburgischer Hoheit.
Der Autor von Oesfeld hat mit diesem Werk eine Beschreibung der Grafschaft Mansfeld erarbeitet, die der 5 Jahre später entstandenen Arbeit von Heineccius ähnelt – oder umgekehrt.
Bei der Beschreibung von Orten, Fluren, Wüstungen hat von Oesfeld überwiegend mit Tabellen gearbeitet, während Heiniccius verbal etwas ausführlicher ist.
Aus obigem Buch sind hier, neben der Kladde von Siersleben, noch die von Augsdorf, Hübitz und Thondorf zu sehen.
Wie man aus den vier Tabellen oben sieht, sind dort keine grundsätzlich anderen Informationen erkennbar, als auf der Webseite, die Heiniccius’ Buch zum Thema hat- mit einer Ausnahme: Man erfährt, daß in der Grafschaft Mansfeld aus postalischer Sicht Ebbe herrschte: Postämter waren halbe Tagesreisen entfernt ‑so inMagdeburg, Genthin und Halle.
Auf mansfeldischem Gebiet befanden sich lediglich in Mansfeld, Leimbach und in Gerbstedt je eine Postwärterey bzw. Posthalterey – wie man hier der rechts abgebildeten Buchseite entnehmen kann.
In von Oesfelds Werk wird ‑neben den Grundherren aller anderen Mansfelder Dörfer – auch wieder der Burg-Oernersche Gutsbesitzer von Dacheröden als Besitzer des Rittergutes Sierslebens genannt, welches 1740 in seine Hände gelangte.
Dacherödens Schwiegervater Edler von Posdadovsky seinerseits erwarb es 1717 durch Kauf vom Herzog zu Sachsen-Weißenfels, an den es wiederum als Lehen des Mansfelder Grafen Johann Georg III. fiel, genauer gesagt, war es das Lehen seiner Frau ‑eine geborene Gräfin von Stolberg‑, die in erster Ehe mit dem dritten Mansfelder Johann Georg verheiratet war.
Über Dacherödens Sohn Carl Friedrich gelangte das Gut Siersleben 1809 in die Hände seiner Tochter Caroline, der Gemahlin des Gelehrten, Staatsmanns und Reformers Wilhelm von Humboldt.
Aus beiden Werken zur Geschichte des Herzogtums Magdeburg ist ersichtlich, daß Siersleben nie einen Grundherren hatte, welchem das Dorf in Gänze gehörte, so wie es bei den meisten anderen Mansfelder Dörfern die Regel war.
Die Herrschaft über Siersleben wurde zu dieser Zeit vom Königlichen Amt Kloster Mansfeld (später vom Amt Leimbach) ausgeübt. Es hatte seinen Sitz auf dem Vorwerk des Dorfes Kloster Mansfeld.
Zum Amts-Verwaltungsbereich gehörten weiter: eine Schäferey, Schloß Mansfeld, der Bornweg außerhalb der Stadt Mansfeld, die Dörfer Siebkerode (Siebigerode), Wimmelrode und Ziegelrode. Hinzu kommt noch die Obergerichtsbarkeit über das Dorf Ahlsdorf und das Freygut Carlsberg, sowie ein Teil der Gerichtsbarkeit über die Stadt Leimbach.
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